Ethische Richtlinien für Mitglieder der DFOMT "Code of Ethics"


 

Präambel
Die ethischen Richtlinien regeln bestimmte einheitliche Grundsätze für Physiotherapeuten mit der Zusatzqualifikation OMT. Sie sind für alle Mitglieder der DFOMT verbindlich und als Verhaltenskodex von Bedeutung.
Die Regelung bezieht sich auf die im Folgenden genannten Themenbereiche:

  • Das Verhalten von DFOMT-OMTs gegenüber Patienten
  • Das Verhalten von DFOMT-OMTs zu Berufspartnern
  • Das Verhalten von DFOMT-OMTs gegenüber Kollegen
  • Das Verhalten von DFOMT-OMTs gegenüber der Öffentlichkeit
  • Das Verhalten von DFOMT-OMTs die in der Forschung am Menschen tätig sind
  • Die Abklärung und Behandlung von Beschwerden
  • Die fachliche Qualitätssicherung
     
     
Ethische Grundsätze
  • Die grundlegende Verantwortung eines DFOMT-OMTs ist vierfach:
    • Krankheit zu verhüten
    • Gesundheit zu fördern
    • Gesundheit wiederherzustellen
    • Leiden zu mindern
  • Im Begriff des DFOMT-OMTs ist die Achtung für das Leben, die Würde und die Rechte des Menschen enthalten.
  • Überlegungen zu Staatsangehörigkeit, Rasse, Glaube, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, Politik oder den Stand in der Gesellschaft können die Geltung des Therapiebegriffs eines DFOMT-OMTs nicht einschränken.
  • Alle DFOMT-OMTs sind an dieselben Qualitäts- und Gewissenhaftigkeitsansprüche gebunden. Sie werden in folgenden Grundsätzen formuliert:

1. Behandlungsgrundsätze
DFOMT-OMTs behandeln, betreuen und beraten alle Patienten mit gleicher Sorgfalt.
Sie treffen eine auf die Behandlungszielsetzung ausgerichtete optimale Therapiewahl.
Sie achten auf eine effektive und kostenbewusste Behandlung.
Sie stellen ein patienten- und therapiegerechtes und hygienisches Behandlungsumfeld sicher.

2. Respekt der Person
DFOMT-OMTs respektieren die Patienten in ihrer Persönlichkeit, Autonomie und Würde.
Sie verhalten sich gegenüber Ärzten, Vertragspartnern und Kollegen korrekt und ehrlich.
Handlungsweisen die eine Person in ihrer persönlichen und beruflichen Ehre verletzen sind zu unterlassen.
Äußerungen über Behandlungsweise von Kollegen gegenüber Dritten sollen sachlich und objektiv sein.

3. Abhängigkeitsverhältnis
DFOMT-OMTs sind bestrebt mit Patienten ein therapeutisches Verhältnis im gegenseitigen Einverständnis zu schaffen.
Jeglicher Missbrauch aus einem Abhängigkeitsverhältnis gegenüber Patienten Mitarbeitern oder Drittpersonen ist zu unterlassen.

4. Schweigepflicht und Datenschutz
DFOMT-OMT s verpflichten sich zur Erhaltung des Berufsgeheimnisses und zur Sicherung der ihnen anvertrauten Informationen.
Alle Informationen werden vertraulich behandelt.
Im Interesse der Patienten informieren sie die zuweisenden Ärzte über den Behandlungsverlauf und teilen dies dem Patienten mit.

5. Fachliche Kompetenzsicherung
DFOMT-OMT's führen ihre Tätigkeit nach besten Wissen und gewissenhaft aus.
Sie respektieren ihre fachlichen Grenzen und ziehen bei Bedarf Fachleute zu.
Sie fördern und bewahren ihr Wissen durch eine permanente bedarfsorientierte Fort- und Weiterbildung und verbinden dies mit einem lebenslangen lernen. Die Prinzipien der EBP finden hierbei Berücksichtigung.
Manipulationstechniken (High Velocity Techniques) werden ausschließlich im OMT-Kurssystem vermittelt.
Sie benutzen die gebotenen Mittel der Qualitätssicherung.

6. Verhalten in der Öffentlichkeit
Das Auftreten in der Öffentlichkeit zur Förderung der Interessen von DFOMT ist erwünscht.
Dabei hat stets die Sache und nicht die Person des DFOMT-OMT s im Vordergrund zu stehen.
DFOMT-OMTs verpflichten sich bei Eigenwerbung zu Ehrlichkeit und Sachlichkeit.

7. Forschung am Menschen
Die Forschung am Menschen muss den allgemeinen anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen entsprechen und sollte auf eine umfassende Kenntnis der wissenschaftlichen Literatur aufbauen.
Die Planung und Durchführung eines Versuchs soll in einem Versuchsprotokoll niedergelegt und einem unabhängigen Ausschuss zur Beratung vorgelegt werden.
Forschungstätigkeiten von DFOMT-OMT s werden von wissenschaftlich qualifizierten Personen betreut.
Das Versuchsprotokoll sollte stets die ethischen Überlegungen im Zusammenhang mit dem Versuch darlegen.

8. Beschwerden
Die Beschwerde ist schriftlich mit der Beschreibung des gerügten Verstoßes eines Mitglieds bei der dafür vorgesehenen Kommission einzureichen.

9. Sanktionen
Als Sanktionen können ausgesprochen werden:
  • Verweis
  • Suspendierung auf bestimmte Zeit Ausschluss aus der DFOMT
  • Mitteilung an die Kostenträger